Jahresbericht Bürgerstiftung Kelkheim 2022
JahresberichtBS2022.pdf
PDF-Dokument [708.0 KB]
Jahresbericht Bürgerstiftung Kelkheim 2021
JahresberichtBS2021.pdf
PDF-Dokument [883.6 KB]
Jahresbericht Bürgerstiftung Kelkheim 2020
JahresberichtBS2020.pdf
PDF-Dokument [887.1 KB]
Jahresbericht Bürgerstiftung Kelkheim 2019
JahresberichtBS2019.pdf
PDF-Dokument [136.9 KB]
Jahresbericht Bürgerstiftung Kelkheim 2018
JahresberichtBS2018.pdf
PDF-Dokument [873.0 KB]
Jahresbericht 2017 Bürgerstiftung Kelkheim
JahresberichtBS2017.pdf
PDF-Dokument [132.4 KB]

Aktuelles

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem hochkarätigen Adventskonzert mit dem "Goldberg-Quartett", Mitgliedern des Landes-jugendorchesters   einladen zu können!
s.
Termine&Aktuelles

Der Förderverein sucht Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben der Bürgerstiftung, s. Förderverein

Bitte helfen Sie uns auch 2023
bei der Fortsetzung unserer Projekte.

Freundlich zugedachte Spenden bitte auf unser Konto
IBAN: DE67 51050015 0277 002 739; BIC: NASSDE55XXX

Für Spenden ab 50 Euro erhalten Sie in jedem Fall eine Zuwendungs-bescheinigung von uns. Für Spenden unter 50 Euro bitten wir, unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend Download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg zu verwenden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
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Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2021-2023

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

Sie möchten die Stiftung unterstützen oder im Förderverein Mitglied werden ?

E-mail: info@buergerstiftung-kelkheim.de oder
foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag zum Förderverein

 

Spendenkonten:

Bürgerstiftung Kelkheim

IBAN: DE67 51050015 0277 002 739;
BIC: NASSDE55XXX

 

Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

IBAN: DE48 51050015 0277 001 335,
BIC: NASSDE55XXX

Hier können Sie auch online einen Lastschriftauftrag für Ihre Spende erteilen

 

Spenden und Zustiftungen sind bei der Steuer abzugsfähig. Für Zuwendungen ab 50 Euro erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, bei kleineren Zuwendungen bitten wir, Ihrem Finanzamt den Vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg einzureichen.

Zustiftungen aus Erbschaften sind erbschaftssteuerfrei.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
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