Ihre Daten sind bei uns sicher

Unsere Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verwenden dürfen. Selbstverständlich befolgen wir diese Regeln. Hiermit informieren wir, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken die Bürgerstiftung Kelkheim  verwendet.

 

Wir speichern nur die Daten, die wir im Zusammenhang mit einer Spende,  einer Zustiftung oder einer sonstigen Beziehung zur Bürgerstiftung  von den jewiligen Personen selbst erhalten. Das ist neben dem Namen die Adresse und – soweit uns das benannt wird – auch die E-Mail-Adresse und der Geburtstag. Da wir Zuwendungsbescheinigungen wegen steuerlicher Vorschriften 10 Jahre aufbewahren müssen, speichern wir Spender- Daten nach dem Jahr der Zuwendung  noch 10 weitere Jahre. Das betrifft auch die Zuwendungsbescheinigungen über die Ehrenamtspauschale von Lese- und Hausaufgabenpaten. Nach Ablauf dieser Frist werden die jeweiligen Daten gelöscht. Da Stifter auf Lebenszeit in die  Stifterversammlung aufgenommen werden, speichern wir deren Daten entsprechend lange.

Soweit es zuwendungsfreie Beziehungen von Personen zur Bürgerstiftung Kelkheim mit Speicherung personenbezogener Daten gibt, werden deren Daten am Ende des auf die Beendigung der Beziehung folgenden Jahres gelöscht.

 

Die gespeicherten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich für die Zuwendungsbescheinigungen, für die Verwaltung der Stifterversammlung und für die Kommunikation mit den betreffenden Personen. Die Daten können nur von den Vorständen der Bürgerstiftung eingesehen werden, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
 

Kelkheim, 1.5.2018                        Dr. Börries Kübel, Schatzmeister

Aktuelles

Wir wünschen allen Stiftern, Mitgliedern und Freunden der Bürgerstiftung ein frohes Osterfest und erholsame Ferien.

Wir schließen uns dem Aufruf an und sind dabei

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bei der Fortsetzung unserer Projekte.

Freundlich zugedachte Spenden bitte auf unser Konto
IBAN: DE67 51050015 0277 002 739; BIC: NASSDE55XXX

Für Spenden ab 50 Euro erhalten Sie in jedem Fall eine Zuwendungs-bescheinigung von uns. Für Spenden unter 50 Euro bitten wir, unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend Download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg zu verwenden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
PDF-Dokument [703.5 KB]

Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2024-2026

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

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foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

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Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

IBAN: DE48 51050015 0277 001 335,
BIC: NASSDE55XXX

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Spenden und Zustiftungen sind bei der Steuer abzugsfähig. Für  Spenden bis 300 € können Sie den Vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend download zum Ausdrucken) nutzen und mit Ihrem Zahlungsbeleg bei der Steuer einreichen.

Zustiftungen aus Erbschaften sind erbschaftssteuerfrei.

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