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Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim

Dr. Börries Kübel

Tel. 06195-977771

E-mail: bkuebel@buergerstiftung-kelkheim.de

 

Kontakt:
E-Mail: foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

 

Postanschrift

Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

c/o Dr. Hildegard Bonczkowitz

Bettina-von-Arnim-Str. 2

65779 Kelkheim

 

Vorstand: siehe Seite Vorstand Förderverein

Registereintrag

 

Vereinsregister: Amtsgericht Königstein/ Taunus

Registernummer: VR 1208

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

046 250 90460

Aktuelles

Wir wünschen allen Stiftern, Mitgliedern und Freunden der Bürgerstiftung ein frohes Osterfest und erholsame Ferien.

Wir schließen uns dem Aufruf an und sind dabei

Bitte helfen Sie uns auch 2024
bei der Fortsetzung unserer Projekte.

Freundlich zugedachte Spenden bitte auf unser Konto
IBAN: DE67 51050015 0277 002 739; BIC: NASSDE55XXX

Für Spenden ab 50 Euro erhalten Sie in jedem Fall eine Zuwendungs-bescheinigung von uns. Für Spenden unter 50 Euro bitten wir, unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend Download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg zu verwenden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
PDF-Dokument [703.5 KB]

Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2024-2026

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

Sie möchten die Stiftung unterstützen oder im Förderverein Mitglied werden ?

E-mail: info@buergerstiftung-kelkheim.de oder
foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag zum Förderverein

 

Spendenkonten:

Bürgerstiftung Kelkheim

IBAN: DE67 51050015 0277 002 739;
BIC: NASSDE55XXX

 

Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

IBAN: DE48 51050015 0277 001 335,
BIC: NASSDE55XXX

Hier können Sie auch online einen Lastschriftauftrag für Ihre Spende erteilen

 

Spenden und Zustiftungen sind bei der Steuer abzugsfähig. Für  Spenden bis 300 € können Sie den Vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend download zum Ausdrucken) nutzen und mit Ihrem Zahlungsbeleg bei der Steuer einreichen.

Zustiftungen aus Erbschaften sind erbschaftssteuerfrei.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
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