Selbstverpflichtung      

 

Der Bürgerstiftung Kelkheim, Bettina-von-Arnim-Str. 2 in D-65779 Kelkheim ist Transparenz wichtig, deshalb verpflichten wir uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
    s. Seite "Die Bürgerstiftung"
    Für die Transparenzerklärung verantwortlich: Dr. Börries Kübel (2. Vorsitzender)
    info@buergerstiftung-kelkheim.de.

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien):
s. Satzung der Bürgerstiftung/Satzung

 

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt:
Steuernr. 40 250 53276 (Finanzamt Wiesbaden I); Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vom 21.7.2011,  28.7.2014, 26.7.2017 und 15.12.2020 (für die Jahre 2017-19).

 

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane):
Vorstand, Kuratorium und Stifterversammlung; s. Seite "Vorstand" und Satzung §§ 6 - 11.

 

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist):
s. Seiten "Unsere Projekte",  "Termine und Aktuelles" und "Jahresbericht"

 

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern:
Vorstand und Kuratorium sind ehrenamtlich tätig. Daneben gibt es keine weiteren Beschäftigten.

 

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung:
s. Seite "Finanzbericht". Dort sind zu den einzelnen Jahren auch Spenden und/oder Zustiftungen von juristischen oder namentlich nicht genannten privaten Personen aufgeführt, die mehr als 10 % unserer Gesamteinnahmen betragen haben.

 

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz: s. Seite "Finanzbericht"
 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation:
Der Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V. stellt seine Überschüsse der Bürgerstiftung Kelkheim für deren Förderprojekte zur Verfügung. Für die beiden Körperschaften werden getrennte Einnahme-Ausgaberechnungen erstellt.

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:  Sofern juristische Personen Spenden oder Zustiftungen von mehr als 10 % unserer Jahres-Gesamteinnahmen tätigen, wird dies in Punkt 7 (Mittelherkunft) vermerkt. Spenden oder Zustiftungen von mehr als 10 % unserer Jahres-Gesamteinnahmen von Privatpersonen werden unter Punkt 7 als "Goßspende/-zustiftung von Privatpersonen" ohne Namensnennung vermerkt.

11. Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (Kuratorium für die Stiftung, Kassenprüfer für den Förderverein) kontrolliert.

 

Kelkheim, 9.2.2011
                 Letzte Aktualisierung 17.2.2021

                             Dr. Hildegard Bonczkowitz           Dr. Börries Kübel
                                 (Vorsitzende)                                (2. Vorsitzender)

Aktuelles

Freuen Sie sich auf ein Konzert mit Kammermusik zum 1. Advent
am 30. November um 17 h im Plenarsaal des Rathauses.
Das Programm wird demnächst bekannt gegeben.

Bitte helfen Sie uns auch 2024
bei der Fortsetzung unserer Projekte.

Freundlich zugedachte Spenden bitte auf unser Konto
IBAN: DE67 51050015 0277 002 739; BIC: NASSDE55XXX

Für Spenden ab 50 Euro erhalten Sie in jedem Fall eine Zuwendungs-bescheinigung von uns. Für Spenden unter 50 Euro bitten wir, unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend Download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg zu verwenden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
PDF-Dokument [703.5 KB]

Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2024-2026

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

Sie möchten die Stiftung unterstützen oder im Förderverein Mitglied werden ?

E-mail: info@buergerstiftung-kelkheim.de oder
foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag zum Förderverein

 

Spendenkonten:

Bürgerstiftung Kelkheim

IBAN: DE67 51050015 0277 002 739;
BIC: NASSDE55XXX

 

Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

IBAN: DE48 51050015 0277 001 335,
BIC: NASSDE55XXX

Hier können Sie auch online einen Lastschriftauftrag für Ihre Spende erteilen

 

Spenden und Zustiftungen sind bei der Steuer abzugsfähig. Für  Spenden bis 300 € können Sie den Vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend download zum Ausdrucken) nutzen und mit Ihrem Zahlungsbeleg bei der Steuer einreichen.

Zustiftungen aus Erbschaften sind erbschaftssteuerfrei.

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