Gütesiegel-Brief 2021 - 2023 des Bündnis der Bürgerstftungen Deutschlands
Wir haben die erneute Verleihung des Gütesiegels beantragt und es nun zum 5. Mal erhalten mit Gültigkeit bis 2023.
Gütesiegel2021-23.pdf
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Pressemitteilung der Initiative Bürgerstiftungen zur Verleihung des Gütesiegels
Pressemitteilung Initiative Bürgerstiftu[...]
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Verleihung des Gütesiegels der Initiative Bürgerstiftungen an Frau Dr. Bonczkowitz am 1. Okt. 2010

Das Gütesiegel der Initiative Bürgerstiftungen des Bundesverband Deutscher Stiftungen  wird an Stiftungen verliehen, die den folgenden 10 Kriterien entsprechen. Es gilt anfangs für 2 Jahre, ab der 3. Verlängerung für je 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt nach Prüfung von Satzung und Jahresberichten bezüglich der Einhaltung der Kriterien.
D
ie Bürgerstiftung Kelkheim erhielt das Gütesiegel erstmalig am 1. Oktober 2010

 

Die zehn Kriterien des Gütesiegels

Präambel:
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

 

1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. 

2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen. 

3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen. 

4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region. 

5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern. 

6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein. 

7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements. 

8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen. 

9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren. 

10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

Aktuelles

Bundespräsident Steinmeier war am 6.10. in Hornau zum ökumenischen Gottesdienst, zur Überreichung der Erntekrone durch den hess. Bauernverband und zum Bürgergespräch. Dort sprach er auch mit Frau Dr. Bonczkowitz.

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Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2024-2026

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

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