Unsere Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verwenden dürfen. Selbstverständlich befolgen wir diese Regeln. Hiermit informieren wir, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken die Bürgerstiftung Kelkheim verwendet.
Wir speichern nur die Daten, die wir im Zusammenhang mit einer Spende, einer Zustiftung oder einer sonstigen Beziehung zur Bürgerstiftung von den jewiligen Personen selbst erhalten. Das ist neben dem Namen die Adresse und – soweit uns das benannt wird – auch die E-Mail-Adresse und der Geburtstag. Da wir Zuwendungsbescheinigungen wegen steuerlicher Vorschriften 10 Jahre aufbewahren müssen, speichern wir Spender- Daten nach dem Jahr der Zuwendung noch 10 weitere Jahre. Das betrifft auch die Zuwendungsbescheinigungen über die Ehrenamtspauschale von Lese- und Hausaufgabenpaten. Nach Ablauf dieser Frist werden die jeweiligen Daten gelöscht. Da Stifter auf Lebenszeit in die Stifterversammlung aufgenommen werden, speichern wir deren Daten entsprechend lange.
Soweit es zuwendungsfreie Beziehungen von Personen zur Bürgerstiftung Kelkheim mit Speicherung personenbezogener Daten gibt, werden deren Daten am Ende des auf die Beendigung der Beziehung folgenden Jahres gelöscht.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich für die
Zuwendungsbescheinigungen, für die Verwaltung der Stifterversammlung und für die Kommunikation mit den betreffenden Personen. Die Daten können nur von den Vorständen der Bürgerstiftung eingesehen
werden, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kelkheim, 1.5.2018 Dr. Börries Kübel, Schatzmeister