Vorstand des Fördervereins

1. Vorsitzende: Dr. Hildegard Bonczkowitz

2. Vorsitzender: Matthias Honerkamp

Schriftführerin: Kay Karin Möller

Schatzmeister: Michael Trawitzki

 

Beisitzer/-innen: Rainer Brestel, Christa Hagmeyer

Der Vorstand des Fördervereins (v.l.):
Kay Möller, Schriftführerin
Matthias Honerkamp, stellv. Vorsitz
Dr. Hildegard Bonczkowitz, Vorsitzende
Rainer Brestel, Beisitz
Christa Hagmeyer, Beisitz
Michael Trawitzki, Schatzmeister

 

 

Aktuelles

Bundespräsident Steinmeier war am 6.10. in Hornau zum ökumenischen Gottesdienst, zur Überreichung der Erntekrone durch den hess. Bauernverband und zum Bürgergespräch. Dort sprach er auch mit Frau Dr. Bonczkowitz.

Bitte helfen Sie uns auch 2024
bei der Fortsetzung unserer Projekte.

Freundlich zugedachte Spenden bitte auf unser Konto
IBAN: DE67 51050015 0277 002 739; BIC: NASSDE55XXX

Für Spenden ab 50 Euro erhalten Sie in jedem Fall eine Zuwendungs-bescheinigung von uns. Für Spenden unter 50 Euro bitten wir, unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend Download zum Ausdrucken) in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg zu verwenden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Vereinf Sp-nachweis.pdf
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Schon zum 5. Mal haben wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen/ Initiative Bürgerstiftungen bekommen, jetzt für die Jahre 2024-2026

Transparenz ist uns wichtig, wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen, s. Transparenzerklärung

Sie möchten die Stiftung unterstützen oder im Förderverein Mitglied werden ?

E-mail: info@buergerstiftung-kelkheim.de oder
foerderverein@buergerstiftung-kelkheim.de

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag zum Förderverein

 

Spendenkonten:

Bürgerstiftung Kelkheim

IBAN: DE67 51050015 0277 002 739;
BIC: NASSDE55XXX

 

Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim e.V.

IBAN: DE48 51050015 0277 001 335,
BIC: NASSDE55XXX

Hier können Sie auch online einen Lastschriftauftrag für Ihre Spende erteilen

 

Spenden und Zustiftungen sind bei der Steuer abzugsfähig. Für  Spenden bis 300 € können Sie den Vereinfachten Zuwendungsnachweis (nachstehend download zum Ausdrucken) nutzen und mit Ihrem Zahlungsbeleg bei der Steuer einreichen.

Zustiftungen aus Erbschaften sind erbschaftssteuerfrei.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis
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