Unsere Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie regelt, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verwenden dürfen. Hiermit informieren wir, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken der Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim verwendet.
Wir speichern nur die Daten, die wir im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, einer Spende oder einer sonstigen Beziehung zum Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim erhalten. Das ist neben dem Namen die Adresse und – soweit uns das benannt wird – auch die E-Mail-Adresse, der Geburtstag und – bei Beitragseinzug per Lastschrift – die Kontonummer. Da wir Zuwendungsbescheinigungen wegen steuerlicher Vorschriften 10 Jahre aufbewahren müssen, speichern wir Spender- Daten nach dem Jahr der Zuwendung noch 10 weitere Jahre. Das betrifft ggf. auch Zuwendungsbescheinigungen über Ehrenamtspauschalen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Soweit es zuwendungsfreie Beziehungen von Personen zum Förderverein Bürgerstiftung Kelkheim mit Speicherung personenbezogener Daten gibt, werden diese Daten am Ende des auf die Beendigung der Beziehung folgenden Jahres gelöscht.
Die gespeicherten Daten verwenden wir ausschließlich für die Mitgliederverwaltung, für Zuwendungsbescheinigungen und für die Kommunikation mit den betreffenden Personen. Die Daten können nur von den Vorständen des Fördervereins Bürgerstiftung Kelkheim eingesehen werden, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kelkheim, 1.5.2018 Michael Trawitzki, Schatzmeister